Wegen der positiven Erfahrungen mit Mediation in den USA ist am 21.05.2008 die „EU-Richtline 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ ergangen.

Diese EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ (MediationsG) vom 26.07.2012 umgesetzt.

Die wichtigsten Ziele des deutschen Gesetzes und der europäischen Richtlinie sind:

  • Förderung der Mediation und Zugang zur Mediation bei internationalen Streitigkeiten,
  • Schaffung eines einheitlichen Berufsrechtes und damit Qualitätssicherung,
  • Vereinheitlichung der (gesetzlichen) Definitionen.