Es gibt verschiedene Formen der außergerichtlichen Streitschlichtung bzw. des Konfliktmanagements: Schiedsverfahren, Schlichtung und Mediation.

Schiedsverfahren finden häufig in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit internationalem Bezug statt. Ein Schiedsverfahren wird von einem oder mehreren Schiedsrichtern geleitet. Die Parteien des Schiedsverfahrens wählen den/die Schiedsrichter, die über den Konflikt entscheiden. Am Ende des Verfahrens fällen der/die Schiedsrichter einen Schiedsspruch, der ein Gerichtsurteil ersetzen kann. Es gibt nationale oder internationale Institutionen, die Verfahrensregeln und die Benennung der Schiedsrichter festlegen, wie z.B. die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln (DIS) oder die Internationale Handelskammer mit Sitz in Paris (ICC).

Die Schlichtung ist vielen bekannt bei der Beendigung von Streiks. Hier gibt es eine neutralen Schlichter, häufig eine bekannte Persönlichkeit, die in einem Streit einen Kompromiss vorschlägt.

Die Mediation unterscheidet sich von beiden Verfahren vor allem dadurch, dass der Mediator keine Entscheidungen trifft oder Kompromisse vorschlägt. Die Lösungen in der Mediation beruhen auf den eigenen Vorschlägen der Konfliktparteien. Besonderes Kennzeichen der Mediation ist daher die eigenverantwortliche Lösung in größtmöglicher Autonomie.