Das Gewaltschutzgesetz gibt es seit 2001. Es soll die Opfer von Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, besser schützen.

Häusliche Gewalt ist körperliche Gewalt, also Schlagen und körperliches Misshandeln einschließlich sexueller Übergriffe. Sie umfasst aber auch die psychische oder emotionale Gewalt, die ebenso schlimm für die/den Betroffene/n ist, aber oft schwerer nachzuweisen. Gerade diese Art der Gewalt hat viele Formen: Beschimpfen, Beleidigen, Erniedrigen, Verspotten, Bloßstellen bis hin zu Drohung und Erpressung. Auch das Nachstellen, das Stalking oder das Mobben sind emotionale Gewalt.

All den genannten körperlichen oder psychischen Verletzungen sollen Menschen nicht hilflos ausgesetzt sein.

Nach dem Gewaltschutzgesetz kann daher die so verletzte Person einen Antrag bei Gericht stellen, um alle die erlittenen oder angedrohten Formen dieser Gewalt zu unterbinden. Ist der Antrag begründet, kann das Gericht zum Beispiel anordnen, dass der Täter es unterlässt, die Wohnung der verletzten Person zu betreten oder sich in einem bestimmten Umkreis dieser Wohnung aufzuhalten. Angeordnet werden kann auch, dass der Täter Orte nicht aufsuchen darf, an denen sich die verletzte Person häufig aufhält, wie zum Beispiel deren Arbeitsstelle. Ebenso können tägliche und nächtliche Dauer/Terror-Anrufe und andere Nachstellungen unterbunden werden durch Unterlassungsanordnungen. Für alle Anordnungen des Gerichts gilt, dass sie Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen können, wenn der Täter sich nicht daran hält.

Geregelt wird auch die „Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung“, das heißt die Zuweisung dieser Wohnung an die verletzte Person. Die Voraussetzungen hierfür werden in § 2 des Gesetzes aufgeführt.

Betroffene von körperlicher oder psychischer Gewalt sollten sich an eine Rechtsanwältin/einen Rechtanwalt wenden, um ihre Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz geltend zu machen und sich effektiv zu schützen. Um insbesondere die psychischen Gewaltanwendungen zu dokumentieren und zu sammeln, kann in einem ersten Schritt die NO STALK-App des WEISSEN RINGS helfen.

Stalking und Mobbing sowie psychische Gewalt spielen oft eine Rolle bei der Trennung von einem Narzissten und bei dem Thema Toxische Beziehungen.